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Feuerbrand

Feuerbrand

Feuerbrand an Birnbaum
 
       

Erreger
Die Krankheit Feuerbrand wird durch ein stäbchenförmiges Bakterium (Erwinia amylovora) verursacht. Die durch die Feuerbrandbakterien geschädigten Pflanzenteile (Blüten, Blätter,Triebe) sehen wie vom Feuer verbrannt aus; Er befällt vorwiegend Apfel, Birne, Feuerdorn, Quitte, Stranvaesie, Mehlbeere, Weiss- und Rotdorn, Zierquitte und Cotoneaster.


Ein "verbrannter" Trieb

Krankheitsbild
Befallene Blüten und Blätter welken und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz, sterben ab und trocknen ein. Charakteristisch ist, insbesondere bei Kernobst, die zu Beginn auftretende Schwärzungen der Haupt- und Nebenadern der Blätter und die später U-förmige bzw. krückstockartige Krümmung der Triebspitze. Unter feuchtwarmen Bedingungen treten aus den Befallsstellen milchig-weisse, später rotbraune bis gelbbraune Schleimtropfen (= Bakterienschleim) aus. Die befallenen Blätter, Blüten und jungen Früchte bleiben häufig bis in den Winter am Baum hängen. Betroffene Rindenpartien reissen häufig ein und sind rötlich oder braun verfärbt. Die Symptomausprägung ist von vielen Faktoren abhängig, d.h. es müssen im Einzelfall nicht alle genannten Symptome vorliegen. Eine genaue Diagnose ist nur im Laufe der Vegetationszeit mit Hilfe spezieller Nachweisverfahren im Labor möglich.


Der Bakterienschleim

Bedeutung
Der Feuerbranderreger stellt sowohl für den Erwerbsobstbau als auch für das öffentliche Grün und die Hausgärten ein bedeutsames Problem dar. Die Krankheit ist meldepflichtig.


Lebenszyklus des Feuerbrandes

 

  1. Überwinterung im Canker
  2. im Frühjar tritt Bakterienschleim aus
  3. begeisseltes, stäbchenförmiges Bakterium (Erwinia amylovora)
  4. blütenbesuchende Insekten übertragen Bakterienschleim
  5. infizierte Blüten ohne Symptome
  6. erste Blütensymptome nach 2 bis 4 Wochen
  7. Jungtrieb oder Triebinfektion über Wachstumsrisse oder Verletzungen (z.B. Hagelschlag, usw.)
  8. erste Triebsymptome nach 2 bis 6 Wochen
  9. Absterben der Pflanze

Das Feuerbrandbakterium (Erwinia amylovora) überwintert in der Grenzzone zwischen krankem und gesundem Rindengewebe im Bereich der krebsartigen Wunden (1). Im Frühjahr tritt dort Bakterienschleim aus (2). Das Exsudat wird durch Insekten (Blattläuse, Wanzen, Bienen, Wespen, Fliegen, usw.) (3), sowie durch Regen und Wind auf unverholzte und verholzte Triebe (7,8), Knospen, Blätter und Blüten (4,5) übertragen, wo der Erreger durch Lentizellen, Stomata, Wachstumsrisse und Wunden (durch Hagelschlag, Pflegemassnahmen usw.) eindringt.Schwere Feuerbrandinfektionen können nach Hagelschäden auftreten.

Von den Blüten aus wandern die Bakterien über den Blütenstiel in die jungen Zweige (6), von dort abwärts in die stärkeren Äste (9), den Stamm und schliesslich in die Wurzeln.

Die Ausbreitung der Erreger innerhalb der Wirtspflanze erfolgt über das Gefässsystem. Frühestens 100 Stunden nach der Infektion (witterungsabhängig) werden die ersten Absterbeerscheinungen sichtbar, innerhalb von 2 bis 8 Wochen kann zum Beispiel ein junger Birnbaum abgestorben sein. Bei Apfelbäumen verläuft die Erkrankung in der Regel langsamer und weniger schwer. Hier werden meist nur die jungen Jahrestriebe infiziert.

Eine weitere Verbreitung erfolgt durch Schnittwerkzeuge und auch -großflächig betrachtet - durch den Handel mit befallenen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen und verseuchtem Verpackungsmaterial. Auch Zugvögel (Drossel, Star) sind in diesem Zusammenhang anzuführen. Der Ausgang einer bedrohlichen Epidemie findet sich häufig bei hochanfälligen Pflanzen, die z.B. häufig in Kleingärten bzw. in öffentlichen Grünanlagen Verwendung finden (großblättrige Cotoneaster-Arten).

Vorbeugung und Bekämpfung
Eine wirksame chemische Bekämpfung des Feuerbrandes ist in der Praxis derzeit nicht möglich. Das Grundkonzept der Feuerbrandbekämpfung gliedert sich in 3 Stufen:
Verhinderung der Einschleppung: Weil der Feuerbrand als gemeingefährliche Krankheit gilt, wurde 1972 ein totales Importverbot für sämtliche Wirtspflanzen verhängt, mit Ausnahmeregelung über eine Quarantänestation. Dieses Verbot gilt nicht nur für den Handel, sondern auch für die Einfuhr und das Mitnehmen einzelner Wirtspflanzen (inkl. Pfropfreiser und Stecklinge) durch Private.
Tilgungsprinzip: In den gefährdeten Gebieten sind regelmässige Befallskontrollen und sofortige Rodung von kranken Pflanzen eine wichtige Abwehrmassnahme. Neben Obstanlagen werden auch Hochstämme und Wirtspflanzen in Hecken und Siedlungsgebieten kontrolliert. der Feuerbrand ist gesetzlich Meldepflichtig, d.h. wer verdächtige Pflanzen feststellt, ist verpflichtet, dies der zuständigen Stelle zu melden: der Gemeide oder der kantonalen Zentralstelle für Pflanzenschutz resp. Obstbau (Proben von verdächtigen Pflanzen dürfen nur von dazu ausgebildeten Personal entnommen werden).
Verhinderung der raschen Ausbreitung:Eine prophylaktische Rodung von stark anfälligen Zierpflanzen, die aufgrund ihrer Anfälligkeit zu einem hohen Erregerpotential beitragen, kann die rasche Ausbreitung des Feuerbrands verhindern.

Hinweise zur Diagnose
Verwechslungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise mit folgenden Krankheiten, Schädlingen oder abiotischen Ursachen: Bakterienbrand (Pseudomonas syringae pv. syringae), Monilia-Erkrankung (Monilinia laxa), Birnentriebwespe (Janus compressus), Frost, Herbizide. Eine sichere Abgrenzung durch den Laien ist im Einzelfall möglich (Birnentriebwespe), für die anderen Eventualitäten ist jedoch eine genaue Labordiagnose unerläßlich. Das Schadbild der Birnentriebwespe ähnelt in der Weise dem Feuerbrand, dass etwa ab Mitte Mai an Birnen aber auch an Äpfeln welkende, sich krümmende Triebspritzen auftreten und sich deren Blätter schwarz verfärben. Die Differentialdiagnose erfolgt in der Weise, dass sich beim Schadbild der Birnentriebwespe unter der Triebspitze bei genauem Hinsehen mehrere, spiralig angeordnete, wulstige Einstiche befinden. Die Befallsstellen können hier einfach mechanisch entfernt werden.

Hinweise für Hobby-Imker
Bezüglich der Frage, ob Bienen verantwortlich für die Verbreitung des Feuerbrandes sind, hier einige Anmerkungen:
Bienen können beim Blütenbesuch von z.B. Apfel- und Birnbäumen im einsetzenden Frühjahr nicht Ursache einer Primärinfektion sein, da eine Überwinterung der Erwinia-Bakterien im Bienenstock nicht möglich ist. Bienen können als Blütenbesucher selbstverständlich die Krankheit lokal weiter verbreiten, wenn eine bereits infizierte Pflanze besucht wird. Nach einem möglichen Kontakt mit dem Bakterium sind die Bienen nach spätestens 48 Stunden wieder infektionsfrei; ist seitens des Imkers ein Wandern innerhalb des Jahres beabsichtigt, so sollten die Völker aus Sicherheitsgründen für zwei Tage unter Quarantäne gestellt werden.

Mehr Infos unter www.agroscope.admin.ch/feuerbrand/